Auch beim diesjährigen Katholikentag vom 16.-20. Mai in Mannheim wird es ein Themenzentrum Homosexualität und Kirche (“HuK-Zentrum”) geben. Unter Federführung der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V. sind dieses Mal voller Engagement die befreundeten Gruppen “queerhandicap e.V.”, “Lesbisch-schwule Gottesdienstgemeinschaft”, “Netzwerk katholischer Lesben” und “Ökumenische Initiative Zwischenraum e.V.” beteiligt.
Du bist herzlich eingeladen. Näheres: Katholikentag
Lesben und Schwule werden diskriminiert und gemobbt – nach wie vor
Die in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens geltenden Regeln zum Umgang mit homosexuellen Gemeindegliedern und Mitarbeiter/innen sind diskriminierend. Der am 21. Januar von der Kirchenleitung beschlossene Kompromiss macht das einmal mehr deutlich und ändert daran überhaupt nichts. So soll künftig homosexuellen Pfarrerinnen und Pfarrern das Zusammenleben im Pfarrhaus unter Auflagen gestattet werden -
1) nur als Einzelfalllösung
2) wenn der Kirchenvorstand „einmütig“ zustimmt
3) wenn die Betroffenen verpartnert sind
Dennoch begrüße ich diesen Beschluss. Natürlich ist er ein Kompromiss auf der untersten Ebene. Aber ich sehe ihn als einen wichtigen Schritt hin zu Veränderungen in unserer Landeskirche. Nun wird es auf die Synode ankommen, die ja diesen Beschluss der Kirchenleitung auch kippen kann. Wir sind guter Hoffnung, dass die Synode im April weitergehende Regelungen beschließen und z.B. auch die Einsegnung gleichgeschlechtlicher Paare ermöglichen wird.
In der Frage des Zusammenlebens im Pfarrhaus halten wir es für wichtig, dass der jeweilige Kirchenvorstand einverstanden ist. Es ist richtig, dass dies als Voraussetzung gilt. Wenn ein Kirchenvorstand nicht hinter dem Pfarrer, der Pfarrerin, stünde, dann wären Probleme vorprogrammiert.
Neue Regelungen in unserer Landeskirche müssen außerdem die entschiedene Gegnerschaft der Fundamentalisten berücksichtigen. Das ist kein Einknicken, sondern ein Ernstnehmen der Wirklichkeit. Die volle Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensformen in unserer Landeskirche kann nicht von heut auf morgen erreicht werden. Das ist ein längerer Prozess, der unseren entschiedenen Einsatz, aber auch unsere Geduld braucht.
Ich habe keine Bedenken, dass es nur wenige Kirchenvorstände geben könnte, die zu einer Zustimmung bereit sind. Es gibt schon Beispiele, wo Kirchenvorstände nach ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit gefragt wurden und sich einmütig hinter die lesbische Pfarrerin, den schwulen Pfarrer gestellt haben. Natürlich wird es auch Ablehnungen geben – nicht nur durch Kirchenvorstände, auch durch Superintendenten (wie in einem Fall geschehen!)
Die Verpartnerung als weitere Voraussetzung kann ich auch tolerieren. Es ist ja fast ein Witz, dass auf diese Weise, sozusagen durch die Hintertür, in unserer Landeskirche die Inanspruchnahme des Partnerschaftsgesetzes legalisiert wird. Bis jetzt ist sie Mitarbeitern/innen im Verkündigungsdienst nämlich strickt untersagt.
Trotz meiner Zustimmung zu diesem Kompromiss bleibe ich bei meiner Meinung: Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet in der Kirche Homosexuelle diskriminiert, gemobbt und ausgegrenzt werden. Das schlägt der Liebe Christi ins Gesicht!
Horst Rasche
In versöhnter Verschiedenheit beieinander bleiben
In ihrer Klausurtagung am 20. und 21. Januar 2012 hat sich die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens intensiv mit der Frage des Umgangs mit Homosexualität beschäftigt.
Die Kirchenleitung bekräftigt die bleibende Bedeutung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild des Zusammenlebens von Frau und Mann. Des Weiteren sollen um der Einheit der Landeskirche willen die Feststellungen der Kirchenleitung vom 29. August 2001 fortgeschrieben werden. Die Landeskirche behält sich vor, in Einzelfällen gleichgeschlechtlichen Paaren das gemeinsame Leben im Pfarrhaus zu gestatten. Dies setzt die einmütige Zustimmung des zuständigen Kirchenvorstandes zwingend voraus und ist nur bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich.
Landesbischof Jochen Bohl wies in seiner Erklärung auf die stark gegensätzlichen Auffassungen in der sächsischen Landeskirche hin, welche nur durch ein gegenseitiges Respektieren und Achten der jeweils anderen Auffassung überwunden werden können. „Ich hoffe, dass die Christinnen und Christen in den Kirchgemeinden unserer Landeskirche diese Entscheidung der Kirchenleitung mittragen werden. Ich bin sicher, dass homosexuell geprägte Menschen, mit denen wir in der Gemeinschaft der Kirche verbunden sind, als Schwestern und Brüder im Glauben akzeptiert werden“, so Bohl.
Eine wichtige Grundlage der Beratung bildete der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Homosexualität in biblischem Verständnis“. Die Kirchenleitung würdigt den gefundenen Konsens der AG in wichtigen Aspekten. So schließt sie sich ausdrücklich der Einsicht an, dass der status confessionis nicht gegeben ist.
Quelle: www.evlks.de
von Markus Pöche
Liebe Freundinnen und Freunde,
seit 2001 gelten in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens die “Hinweise der Kirchenleitung” vom 15. 11. 2001, ABl. S. B 53. Darin werden – um die “Leitbildfunktion von Ehe und Familie” nicht “zu schmälern” – “homosexuell lebende Menschen” nicht “vor Diskriminierung geschützt”, sondern “die Kirchenleitung hat sich auf” das Gegenteil “verständigt”. Sie beruft sich “auf das biblische Zeugnis”.
Seit über einem Jahr wird in Sachsen öffentliche Meinungsbildung betrieben, ob schwule Pfarrer im Pfarrhaus wohnen dürfen – Anlass ist die Neufassung des Pfarrerdienstgesetzes und insbesondere sein § 39 durch die Evangelische Kirche in Deutschland. (http://www.ekd.de/download/pfarrdienstgesetz.pdf)
Letztlich geht es um die Grundfrage der Zulassung von Homosexualität überhaupt: dass “eine homosexuelle Beziehung nicht im Pfarrhaus gelebt werden darf”, dient als Anlass dafür, nicht anzuerkennen, dass es lesbische und schwule Gemeindeglieder überhaupt gibt und dass sie ohne Einschränkungen ihren Glauben leben dürften – bis hin zur Segnung anlässlich der Partnerschaftsschließung.
Die gegensätzlichen Positionen kommen zum Ausdruck einerseits in der Markersbacher Erklärung (http://www.sonntag-sachsen.de/2012/01/19/in-groser-gewissensnot/) und andererseits in dem Offenen Brief der Pfarrerinnen und Pfarrer im Leipziger Land (http://kirche-im-leipziger-land.de/kirchenbezirk/downloads/func-startdown/62/)
Herzlich danken möchten wir allen, die Ihr den Offenen Brief mitunterzeichnet habt.
Vom 20. – 22. Januar tagt in Dresden die Kirchenleitung, bestehend aus dem Landesbischof, den Mitgliedern des Landeskirchenamtes und Vertretern der Landessynode. Beide Positionspapiere liegen ihr vor. Vertreter beider Positionen sitzen in der Kirchenleitung. Sie wird einen Beschluss fassen, den sie im April der Landessynode vorlegen wird.
Wir bitten Dich, die Hände zu falten, ein Gebet zu sprechen und eine Kerze anzuzünden.
Herzliche Grüße!
ps: Die Kirchenzeitung DER SONNTAG wird neben der Titelseite auch weitere Artikel seiner Ausgabe des kommenden Wochenendes dem Thema widmen. (http://www.sonntag-sachsen.de/)
Hoffnungen sind wie Sterne.
Man kann sie nicht erreichen,
aber man kann sich an ihnen orientieren. Carl Schulz
Der Stern, dem die drei Weisen aus dem Morgenland folgten, möge für uns ein Leitbild der Hoffnung sein, wenn wir in diesen Tagen in ein neues wichtiges Jahr gehen. Wichtig, weil in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens eine Entscheidung darüber ansteht, wie sie mit homosexuellen Gemeindegliedern und Amtsträger/innen umgeht. Noch ist eine Segnung Homosexueller nicht erlaubt und dürfen Pfarrerinnen und Pfarrer nicht mit ihrer Partnerin, ihrem Partner im Pfarrhaus zusammen leben.
Die Kirchenleitung wird sich im Januar mit diesen Fragen beschäftigen, und die Frühjahrstagung der Landessynode muss darüber entscheiden, ob sie einem Passus im neuen Pfarrdienstrecht der EKD zustimmt, der das Zusammenleben im Pfarrhaus ermöglicht.
In der letzten Zeit hat es über diese Fragen heftige Diskussionen gegeben, die nicht immer von Sachlichkeit und Achtung gegenüber homosexuell geprägten Menschen getragen waren.
Der Lesbisch-schwule Pfarrkonvent unserer Landeskirche hat sich in einem Brief an die Kirchenleitung dazu geäußert. Er stellt fest, dass es in der sächsischen Landeskirche vermutlich zu keiner einmütigen Entscheidung kommen wird. Zugleich aber gibt er der Hoffnung Ausdruck, dass es zu einer Öffnung kommt, die dem in der Ökumene entwickelten Konzept der versöhnten Verschiedenheit entspricht. Dies würde bedeuten, dass eine Segnung homosexueller Gemeindelieder sowie das Zusammenwohnen der Pfarrer/innen im Pfarrhaus grundsätzlich möglich wird, wobei jeder Kirchenvorstand darüber entscheiden kann, ob er diese Regelungen in seiner Gemeinde übernimmt.
In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck können sich gleichgeschlechtliche Paare im Gottesdienst künftig segnen lassen.
Mit großer Mehrheit stimmte die Synode der rund eine Million Christen zählenden Landeskirche am 23.11. für diese Neuordnung. Eine solche Praxis ist damit in zehn der 22 Mitgliedskirchen der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) möglich.
Bischof Martin Hein erinnerte an die lange Schuldgeschichte der evangelischen Kirche gegenüber homosexuell lebenden Menschen. Das Thema begleite die kurhessische Kirche nun schon seit fast 20 Jahren.
Die 95 Synodalen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck folgten in Hofgeismar bei fünf Gegenstimmen und neun Enthaltungen einer Vorlage des Rates der Landeskirche. Bislang war die Segnung nur im Rahmen der Seelsorge möglich. Voraussetzung einer Segnung im Gottesdienst ist neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft, dass mindestens einer der Partner evangelisch ist, heißt es in dem Beschluss. Pfarrer dürfen zu einer solchen Handlung nicht gezwungen werden.
Quelle: http://www.jesus.de
Bericht im SONNTAG vom 20. November von Andreas Roth:
Auf der Tagesordnung stand sie nicht – und doch war sie überall präsent auf der Herbsttagung der Synode: Die Diskussion zum Umgang mit Homosexuellen in der Landeskirche. Landesbischof Bohl sagte in seinem Bericht dazu: „Für die wahre Einheit der Kirche ist nach reformatorische Verständnis ein übereinstimmendes Urteil in ethischen Fragen nicht erforderlich.“ Im Frühjahr muss die Synode über die Zulassung homosexueller Partnerschaften in Pfarrhäusern entscheiden.
Der Radebeuler Pfarrer Christian Mendt warnte: „Wenn von unserer Seite nicht klare Worte gesprochen werden, wird einer beginnenden Diskriminierung Raum gegeben.“ Dagegen sagte der Plauener Pfarrer Falk Klemm: „Viele Gemeindeglieder lesen in der Schrift, dass Homosexualität eine Sünde ist und vom Heil ausschließt. Die Synode kann nicht über Sünde und Gewissen bestimmen.“ Klemm befürchtet eine Abwanderung engagierter Gemeindeglieder.
Nach Ansicht des Inspektors der Landeskirchlichen Gemeinschaften, Matthias Dreßler, sind die unterschiedlichen Positionen nicht vermittelbar: „Denn sie haben in einem unterschiedlichen Schriftverständnis ihren Grund.“
Braunschweig ist die Stadt der jüngsten Schulneugründung evangelikaler Christen, also jenes Teils der Protestanten, der die Bibel wörtlich auslegt und bestimmte Texte eins zu eins in unsere Zeit überträgt. Deutschlandweit gibt es 92 evangelikale Privatschulen – mit steigenden Anmeldezahlen. Allein im vergangenen Jahr ist die Schülerzahl um mehr als fünf Prozent gewachsen, auf über 33.000. Das ist zwar immer noch eine Minderheit aller Schüler, nicht einmal ein Prozent, aber eine, die wächst.
Es stellt sich die Frage, wie es eigentlich zugeht in den evangelikalen Schulen, die ja auch die staatlichen Bildungsziele erfüllen müssen. Lässt das Privatschulrecht Inseln zu, auf denen Kinder nur das lernen, was ins religiöse Weltbild der Träger dieser Schulen passt?
Von staatlichen Bildungszielen kann keine Rede sein, wenn es z.B. um die Sexualität geht. „Sexualität ist nach unserem Verständnis der Ehe vorbehalten“, heißt es. Und beim Thema Homosexualität wird gelehrt, „wie Gott es sich eigentlich gedacht hat“ – nämlich nicht so!
Dass eine solch rigide Sexualmoral Heranwachsenden in ihrer Entwicklung Schaden zufügt, lässt sich wohl nicht vermeiden.
Am 8. November hat die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands das neue Pfarrerdienstgesetz der EKD beschlossen. Damit übernimmt die VELKD für sich und ihre acht lutherischen Landeskirchen dieses Gesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland – auch mit dem Paragraphen 39. Dieser Paragraph eröffnet die Möglichkeit, dass Pfarrer/innen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben, gemeinsam im Pfarrhaus wohnen können. Dies setzt jedoch den zusätzlichen Beschluss einer entsprechenden Ausführungsbestimmung voraus.
Nach kontroverser Diskussion hat die Generalsynode der VELKD ausdrücklich darauf verzichtet, eine solche Regelung für ihre Gliedkirchen zu beschließen. Dies müssen nun die einzelnen Landeskirchen selbst tun.
In diesem Zusammenhang wurde aber eine sehr wichtige Feststellung aus dem Jahr 2004 erneut bestätigt. Sie besagt, dass unterschiedliche Positionen zur Frage gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften als Ordnungsfragen gelten und nicht den Bekenntnisstand (status confessionis) berühren.
„Es geht ums Ganze“ – so steht im Untertitel eines Beitrages, den der SONNTAG auf der Titelseite seiner Ausgabe vom 20.11.2011 veröffentlicht.
Andreas Roth beschreibt darin sehr genau die kontroversen Diskussionen, die seit einigen Monaten in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens geführt werden. Angefeuert wurden diese Diskussionen durch einen Brief eines Pfarrers an alle sächsischen Kirchgemeinden (wir berichteten am 9.8. unter der Überschrift „Schreckliche Verirrung“). Die Diskussionen werden teils so unversöhnlich und unsachlich geführt, dass der Eindruck entsteht: es wird in unserer Landeskirche bei den bestehenden Regelungen bleiben, denn „die Kirchenleitung hat Angst vor einem Zerbrechen unserer Landeskirche“.
Der Wortlaut des Beitrages im SONNTAG ist in unserer Rubrik „Texte“ zu lesen – oder direkt in der Internetseite des SONNTAG: http://www.sonntag-sachsen.de/2011/10/20/pfarrer_homosexualitat_kirche_bibel_liebe-oder-sunde/